Energiekostenzuschuss

Energiekostenzuschuss 2022

Die Strompreise haben durch die aktuellen Krisen stark zugelegt. Damit dennoch jeder seine Stromrechnung bezahlen kann, gibt es für (beinahe) jeden Haushalt Zuschüsse, die von der Regierung ausgezahlt werden. Um zu wissen, wie viel du im Rahmen des Energiekostenzuschuss wann und unter welchen Voraussetzungen erhältst, haben wir die wichtigsten Fakten für dich zusammengefasst.

In Österreich gibt es einen Energiekostenzuschuss aufgrund der stark steigenden Energiepreise. Die deutsche Bundesregierung hat hingegen mit einem Heizkostenzuschuss auf die wachsende Belastung durch Heizöl und Gas reagiert.

Wer hat Anspruch auf den Energiekostenzuschuss?

Österreichweit können nur jene Personen den Energiekostenzuschuss verwenden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein-Personen-Haushalte dürfen das Maximum des Bruttogehalts von 5.670 € nicht überschreiten. Für Mehrpersonenhaushalte gibt es eine Einkommensgrenze von 11.340 € brutto.
  • Du musst einen Stromvertrag mit einem Stromlieferanten haben. Darüber hinaus muss der Vertrag auf deinen Namen laufen. Wichtig dabei ist, dass der Energiekostenzuschuss nur für deine Stromrechnung anwendbar ist und nicht für Gas oder Fernwärme.
  • Du erhältst nur einen Energiekostenzuschuss für deinen Hauptwohnsitz. Als Hauptwohnsitz ist jener Ort definiert, an dem du vom 15. März bis 30. Juni 2022 gemeldet bist/warst.
Energiekostenzuschuss unterstützt Familien
Gerade Familien sollen durch den Energiekostenzuschuss entlastet werden. Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto höher ist der Zuschuss.

In Deutschland gibt es ebenfalls bestimmte Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Bonus:

  • Du darfst kein Empfänger von Hartz IV sein.
  • Du musst Empfänger von Wohngeld sein – das gilt speziell für Geringverdiener und Pensionisten.
  • Auch Studenten können den Heizkostenzuschuss beantragen – wenn sie Bafög-Hilfsgelder beziehen. Allerdings bekommen sie nur 230 € als Einmalzahlung.
  • Für einen Ein-Personen-Haushalt beträgt der Zuschuss 270 €, für zwei Personen in einem Haushalt 350 €. Für jede weitere Person kommen 70 € dazu.

Wann bekommt man den Zuschuss?

In Österreich beginnt der Versand an alle Haushalte Ende April 2022. Spätestens Ende Mai solltest du den Zuschuss im Briefkasten finden. Falls du den Gutschein bis dorthin nicht erhalten hast, dann findest du hier weitere Informationen was du tun kannst.

Energiekostenzuschuss im Briefkasten
In Österreich erhalten alle ihren Energiekostenzuschuss per Brief.

Das deutsche Bundesgesetz tritt erst mit 1. Juni 2022 in Kraft. Danach soll es allen Begünstigen aufs Konto überwiesen werden.

Wie und wo kann ich den Energiegutschein einlösen?

Es ist möglich, den Energiekostenzuschuss in Österreich entweder per Post oder elektronisch einzulösen. Dazu gehst du einfach auf das neue Portal der Bundesregierung und gibst die Daten des Gutscheins (Gutscheinnummer und Prüfzahl) ein. Nach dem Ausfüllen eines Personaldatenblatts kannst du die Bearbeitung abschließen und 150 € werden bei der kommenden Jahresabrechnung berücksichtigt. Möchte man den Gutschein lieber per Post in Anspruch nehmen, kann man das beiliegende frankierte Antwortkuvert verwenden.

Da der deutsche Heizkostenzuschuss direkt auf das Konto eingezahlt wird, kann man den Zuschuss für die Bezahlung der Gas- oder Heizöl-Rechnung verwenden.

Wie wird der Beitrag ausgezahlt?

Sobald der Gutschein eingelöst worden ist, erhält der Stromanbieter eine entsprechende Meldung und berücksichtigt bei der nächsten Jahresabrechnung diesen Bonus in der Gesamtsumme. Falls du schon eine Jahresabrechnung erhalten hast, wird der Zuschuss erst im nächsten Jahr berücksichtigt. Zwischen Jahresabrechnung und Einlösung des Zuschusses dürfen nicht mehr als zwei Wochen vergangen sein.

Einzahlung Energiekostenzuschuss
Der Energiekostenzuschuss wird entweder bei deinem Netzbetreiber hinterlegt (AT) oder auf dein Bankkonto überwiesen (DE).

In Deutschland bekommen die Begünstigen das Geld einfach und unkompliziert auf das Bankkonto überwiesen – ein eigener Antrag ist nicht notwendig.

Weiterführende Informationen